- culpose
Useful english dictionary. 2012.
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Brandstiftung — (Crimen incendii), die Anzündung einer Sache, welche für Leben, Gesundheit od. Eigenthum eines Anderen schädlich od. doch gefährlich ist. Der Grund, welcher seit der Peinlichen Halsgerichtsordnung die B. mit immer größerer Bestimmtheit als ein… … Pierer's Universal-Lexikon
Culpa [2] — Culpa (Rechtsw.), 1) im allgemeinsten Sinne die Verschuldung eines rechtswidrigen Erfolges; 2) im engeren Sinne so v.w. Fahrlässigkeit, der gesetzwidrige Mangel an der von einem vernünftigen Wesen zu erfordernden Vorsicht, Sorgfalt u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Tödtung — Tödtung, 1) jede Vernichtung des Lebens eines Geschöpfes. Insofern dieses Geschöpf nur ein Thier ist (welchem im Römischen Rechte die Sklaven durchaus gleich standen) u. sich dies Thier in dem Eigenthum eines Rechtssubjectes befindet, treten civi … Pierer's Universal-Lexikon
Verbrechen [2] — Verbrechen, 1) im Allgemeinen jede widerrechtliche, mit einer Strafe bedrohte Handlung (Violatio legis poenalis). Die Aufgabe des Staates solchen widerrechtlichen Handlungen zu begegnen theilt sich aber nach zwei Richtungen, je nachdem nämlich… … Pierer's Universal-Lexikon
Concursus ad delictum — (Concurrenz, Theilnahme, Betheiligung an einem Verbrechen, Rechtsw.), I. strafbare Mitwirkung mehrerer Theilnehmer (Complices, Socii, Complicen) zu einem Verbrechen. Gewisse Verbrechen können ihrer Natur nach nur von Einer Person vollführt werden … Pierer's Universal-Lexikon
Gesundheit — (Sanitas), 1) nicht durch Krankheit, krankhaftes Mißbehagen, überhaupt durch keine Abweichung gestörter Zustand des Lebens u. Körpers, wobei nicht nur alle körperlichen u. geistigen Verrichtungen gehörig vor sich gehen, sondern sich dieses auch… … Pierer's Universal-Lexikon
Injurie — (v. lat. Injuria, Ehrenverletzung, Ehrenkränkung), 1) im weiteren Sinne jede wissentliche u. absichtliche Kränkung fremder auf der Persönlichkeit beruhender Rechte, insofern sie nicht in ein bestimmtes, schwereres Verbrechen übergeht: 2) im… … Pierer's Universal-Lexikon
Kindesmord — (Infanticidium), das Verbrechen, welches die Mutter eines unehelichen Kindes dadurch begeht, daß sie dasselbe während od. gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet. Obschon der K. seinem Wesen nach unter den allgemeineren Begriff des… … Pierer's Universal-Lexikon